| Urteil in Kindesmissbrauchsfall aufrechterhalten |
| Der State Supreme Court lehnte es am Montag ab, Urteil im Kindesmissbrauchsfall eines Mannes aus Hollis zu kassieren. |
| 24. Juli 2002 |
|
Gregory Blackstock wurde
Anfang letzten Jahres wegen sexuellen Angriffs auf ein junges Mädchen im Jahre
1999 verurteilt, als er als Heimwerker für den Onkel des Mädchens arbeitete und
während der Woche mit ihrer Tante und dem Onkel in East Kingston lebte. Er wurde auch in einem
separaten Fall verurteilt, weil er zwei Kusinen des Mädchens, Zwillinge,
sexuell belästigt hatte. Er hatte sich mit der Familie angefreundet, als er die
Kirche der Zeugen Jehovas in East Kingston besuchte. Blackstock legte gegen das
erste Urteil Berufung ein. Er argumentierte, die Staatsanwaltschaft habe nicht
bewiesen, dass er die Genitalien des 9-Jährigen Mädchens berührt habe. Das
Mädchen sagte aus, er habe die Hand in ihre Hose gesteckt und sie zwischen
ihren Beinen berührt, in einer Gegend, die die Staatsanwaltschaft als
„Intimgegend“ bezeichnete. Er sagte auch, der Richter
habe falsch entschieden, dass die Tante des Mädchens, wenn er sie fragen
dürfte, ob sie verärgert war über ihn, sagen könnte, warum: weil er den
Kirchenältesten gestanden hatte, dass er auch ihre Töchter sexuell belästigt
habe. Blackstone wollte, dass die
Zeugenaussage der Tante sich darauf beschränkte, zu sagen, dass sie wegen einer
Angelegenheit, die ihre Familie betraf, verärgert über ihn sei, so dass die
Jury nicht erfahren würde, dass er beschuldigt wurde, auch andere junge Mädchen
sexuell belästigt zu haben. Die Tante war im ersten
Prozess eine Schlüsselzeugin, weil Blackstock ihr erzählte, er habe ihre Nichte
berührt, auch wenn er behauptete, das sei unbeabsichtigt geschehen. Das Gericht entschied am
Montag, die Jury könne vernünftigerweise zu dem Schluss kommen, wenn das
Mädchen aussage, er habe ihre Intimgegend zwischen den Beinen berührt, dann
seien das eben die Genitalien gewesen. Der Beigeordnete Richter
James Duggan sagte auch, die Entscheidung des Richters im Prozess bezüglich der
Aussage der Tante sei fair. „Zuzulassen, dass der
Angeklagte die Tatsache entlocken könnte, die Tante sei gegen den Angeklagten
aufgrund nicht bezeichneter ‚negativer Gefühle’ voreingenommen, könnte einen
falschen oder irreführenden Eindruck über die Gründe für die Voreingenommenheit
der Tante vermitteln“, schrieb Duggan in dem mit 4:0 Stimmen gefällten Urteil. Blackstock sitzt für diesen
Fall 10 Jahre im Gefängnis, dazu kommen noch weitere 10 bis 20 Jahre wegen
dreier Fälle von sexuellem Übergriff gegen die Zwillingsmädchen. Er wurde
verurteilt, die Zwillinge belästigt zu haben, obwohl ein Richter entschied,
seine Gespräche mit den Ältesten seien vertraulich und die Ältesten könnten
nicht zu einer Zeugenaussage gezwungen werden. In einem nicht damit in Verbindung stehenden Fall wird er angeklagt, zwischen 1989 und 1996 ein Mädchen aus Hollis sexuell angegriffen zu haben. |