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| Artikel von Marci Hamilton |
| Hamilton trifft den Kern der Sache bezüglich Gesetz und Missbrauch durch Geistliche |
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Die
Urteile der Supreme Courts
von Montag, 25. Juli 2005 http://writ.news.findlaw.com/hamilton/ In zwei neueren Fällen, bei denen es um
Missbrauch durch Geistliche ging - in Wie ich in früheren Spalten erörtert habe (wie dieser
neueren), hat das Rechtssystem völlig darin
versagt, den Opfern von Missbrauch durch
Geistliche Gerechtigkeit zu verschaffen. Warum?
Ein Teil der Erklärung ist, wie ich in meinem
neuen Buch God vs. the Gavel: Religion and the Rule of Law
dokumentiert habe, dass Amerikaner naiv sind,
wenn es um die Handlungsweise religiöser
Personen oder Institutionen geht. Viele von uns
können nur schwer selbst klare Beweise
akzeptieren, dass diese Personen und
Institutionen Unrecht getan haben. Diese Haltung
ist zwar verständlich - wir wollen zu unseren
Geistlichen und Anbetungsstätten aufblicken -,
aber sie muss sich ändern. Die Beweise sind da,
und sie sind unwiderlegbar. Wir können sie
nicht ignorieren. Doch noch bis vor kurzem haben
sich insbesondere Gerichte schwer damit getan,
religiöse Institutionen für den Schaden ,den
sie angerichtet haben, zur Rechenschaft zu
ziehen. In dieser Spalte werde ich die Auswirkungen
der Urteile von
Das Urteil des Supreme Court von Wir wollen uns zuerst das Urteil des Supreme Court
von Wisconsin im Fall John
Doe gegen Erzdiözese Milwaukee ansehen. Der Fall kam auf, als ein Mann, der
behauptete, als Kind in den Sechzigern
missbraucht worden zu sein, die Erzdiözese Milwaukee
verklagte - und geltend machte, sie habe von der
Pädophilie des Priesters gewusst und nichts
getan, um ihn zu schützen. (Er argumentierte,
die Verjährung behindere seinen Anspruch nicht,
denn die Sache habe sich zwar vor Jahrzehnten
ereignet, aber er habe erst kürzlich das
Fehlverhalten der Erzdiözese entdeckt.)
In seiner Klage wies der Kläger
ausdrücklich auf Beweise hin, dass die
Erzdiözese bereits 1980 von dem Fehlverhalten
gewusst habe. Aber das Gericht meinte, das
genüge nicht: Weil der Kläger nicht auf
ausdrückliche Bewiese hinwies, dass die
Erzdiözese 1960 von dem Fehlverhalten wusste,
wies es seinen Anspruch ab.
Aber wie sollte der Kläger solche Beweise
finden, die fast immer ausschließlich in den
Personalakten der Erzdiözese liegen, ehe der
Prozess der zivilenklägerischen Beweisfindung
auch nur begonnen hatte? Erzdiözesen haben im
Allgemeinen argumentiert, es sei unfair, sie in
Missbrauchfällen, die Jahrzehnte zurückliegen,
zu verklagen, obwohl sie ganz genau wissen, dass
ihre Personalakten mindestens so weit
zurückgehen und üblicherweise Informationen
über Pädophile in ihren Reihen enthalten. Verständlicherweis könnte der Kläger ein
weiteres Opfer finden, dessen Missbrauch sich
noch früher ereignete und den Missbrauch der
Erzdiözese auch vor 1960 meldete. Aber ohne
Nachforschung wäre es auch wieder eine Sache
von Zufall und Glück. Und die Chancen, in einem Fall wie diesem
Mitopfer zu finden, sind sogar noch geringer als
z.B. in einem Betrugsfall: Das Wesen des
Missbrauchs macht es für Opfer psychologisch
äußerst schwierig, es auch nur der eigenen
Familie zu erzählen, geschweige denn einen
Missbrauch öffentlich genug zu machen, dass ein
Mitopfer aufgespürt werden könnte. Unser System soll eigentlich nicht von
Klägern fordern, sich auf glückliche Zufälle
zusammen mit kostspieleigen Ermittlungen zu
verlassen. Wir bürden einem Kläger nicht die
schwere Last eigener Untersuchungen auf, die
selbst Privatdetektive als zeitraubend und
herausfordernd finden würden, wenn die
Antworten direkt bei einer Klagepartei zu finden
sind - hier in den eigenen Unterlagen der
Erzdiözese. Eine Nachforschung in den Personalakten der
Erzdiözese hätte auf die eine oder andere
Weise schnell ans Licht gebracht, wie viel
Kenntnis die Erzdiözese über den Priester
hatte, hehe der Missbrauch geschah. Das Gericht
hätte eine solche Nachforschung erlauben und
entscheiden müssen, die Behauptungen des
Klägers seien hinreichend, um einen Antrag, den
es ablehnte, bestehen zu lassen. Mit einem solchen Urteil hielt sich das
Gericht nur an die Vorschriften und vermied es,
die vor das Gericht gebrachten schwierigeren
Verfassungsfragen anzusprechen. Leider hat das
Gericht eine technische Frage benutzt, um sich
gegen den Missbrauchten auszusprechen. Aber das ist alles andere als die einzige
juristische Chance, um Missbrauchsopfer durch
Geistliche in Wisconsin zu schützen. Noch ehe John Doe, 54,
seinen Fall vor Gericht brachte, bemühte der Supreme
Court von Wisconsin in einer Reihe von Fällen
den Ersten Verfassungszusatz und eine enge
Auslegung der Nachforschungsvorschrift, um
religiöse Institutionen vor Haftung zu bewahren.
Wie ich in einer früheren
Kolumne bemerkt habe, sind solche Argumente
fadenscheinig. Der Erste Verfassungszusatz ist
nicht - und sollte auch nicht dazu gemacht
werden - ein Hort für Schurken.
Die gute Nachricht ist, dass das Gericht
seine frühere Entscheidung auf diesem Gebiet
nicht verteidigte, sondern für die Opfer, die
sich bereits an Gerichte gewandt haben und
Beweise für die Komplizenschaft der
Erzdiözese bei dem Missbrauch haben, die Tür
offen ließ. Man kann nur hoffen, dass das
Gericht sich dann der abweichenden Meinung von
Richter Bradley anschließen und sein früheres
drakonisches Urteil ändern oder präzisieren
wird, das es Opfern von Missbrauch durch
Geistliche so schwer machte, sich zu melden, und
es religiösen Institutionen allzu leicht
machte, für ihr Fehlverhalten nicht haftbar
gemacht zu werden. Wie Richter Holmes richtig beobachtete, muss
unser Gesetz von Erfahrung durchdrungen sein.
Und im Lichte dessen, was wir heute über die
Praxis religiöser Institutionen wissen,
Kindesmissbrauch durch Geistliche zu vertuschen
und damit die Möglichkeit von Missbrauch
exponentiell zu vergrößern, macht die frühere
Entscheidung aus Wisconsin das Problem nur noch
schlimmer. Wenn jedoch Gerechtigkeit und Fairness
erreicht werden sollen, dann ist eine
gesetzgeberische Reform nötig - besonders in
Bezug auf die Verjährungsfrist für frühere
Opfer und die Anwendung der Vorschrift, wann ein
früherer sexueller Missbrauch in der Kindheit
aufgedeckt wurde. Kurz nachdem das Gericht in In Berry
gegen Wachtturm verklagte eine Frau, die
als Kind missbraucht wurde, die Ältesten ihrer
Kirche, der Zeugen Jehovas. Sie machte geltend,
dass ihr Vater - ein Ältester bei den Zeugen
Jehovas - sie sexuell missbrauchte. Sie machte
des weiteren geltend, obwohl ihre Mutter die
Ältesten wiederholt gebeten habe,
einzuschreiten, hätten sie das nicht nur
abgelehnt - sie forderten zwei Augenzeugen, ehe
sie eine Klage gegen einen Mitältesten erheben
konnten -, sie hätten die Mutter auch in
unmissverständlicher Weise angewiesen, sie
solle nicht zur Polizei gehen, denn Hilfe
außerhalb der Kirche stehe den Lehren der
Kirche entgegen. Die Mutter des Mädchens, behauptete dass
Mädchen, habe gehorcht. Es ist üblich in der
Religionsgemeinschaft der Zeugen, alle
Außenstehenden als Vertreter Satan zu behandeln.
Angeblich ging sie als gehorsames Mitglied der
Religion, aufgrund der Anweisungen der Ältesten,
nicht zu den Behörden. Darauf dauerte gemäß
der Klage der Missbrauch noch Jahre an. (Die
Verjährungsfrist ist kein Thema, weil wie im
Fall in Die Frage für den Supreme Court von New Hampshire
war, ob die Ältesten gegenüber dem Mädchen
eine Fürsorgepflicht hatten Das Gericht war der
Meinung, dass sie keine hatten. Es war eindeutig
besorgt, dass eine Lawine losgetreten werden
könnte - dass ein negatives Urteil jeden, der
von einem Schaden weiß, zivilrechtlich haftbar
machen könnte, dem Einhalt zu gebieten Es stimmt, dass das amerikanische Gesetz
keine "unterlassene Hilfeleistung", wo
man ein Verbrechen verhindern muss, wenn man nur
Zuschauer ist. Aber es abzulehnen, Fremden die
Pflicht aufzuerlegen, Straßenkämpfe beizulegen
- wie es unser Gesetz tut -, ist etwas ganz
anderes als dies hier. Sexueller Kindesmissbrauch ist ein
ungeheuerliches Verbrechen. Es wird gegen die
schwächsten Opfer begangen, und der Schaden
dauert üblicherweise ein Leben lang an. In
diesem speziellen Fall hat die Kirche nicht nur
nicht eingegriffen, sie hat die Mutter auch noch
daran gehindert, bei der Polizei Hilfe zu holen.
Wenn es je einen Fall von Beachtung der
Fürsorgepflicht gibt, dann dieser hier. Hier wird keine Lawine losgetreten: Eine
Vorschrift für die Kläger hätte leicht auf
Fälle begrenzt werden können, wo Institutionen
von minderjährigen Opfern wissen, oder auch nur
(obwohl ich meine, eine solche Vorschrift wäre
falsch) auf Fälle, auf Fälle, wo aktiv davon
abgeraten wird, die Behörden einzuschalten. Wie in Die Legislative ist vielleicht oft das
bessere Forum für eine Reform Täuschen Sie sich nicht, diese Fälle sind
Tragödien für die einzelnen Opfer. Es erfordert gewaltigen Mut, eine solche
Klage einzureichen und den eigenen sexuellen
Missbrauch an die Öffentlichkeit gebracht zu
sehen. Wenn ein Gericht entscheidet, dass der
Fall oder das Gesetz unzureichend ist, ist die
Botschaft an das Opfer, dass hier eine weitere
Instanz ist, wo die Gesellschaft einen im Stich
lässt. Aus diesen zwei Fällen sind jedoch wichtige
Lektionen zu lernen. Für Opfer in ihrem Schmerz scheint das
Rechtssystem ein qualvoller Weg zu sein, der
viel zu langsam arbeitet - aber so ist er nun
einmal geschaffen. Das allgemeine Gesetz,
besonders im Zivilrechtsbereich, ist Schlingern
und Rucken ausgesetzt. Gerichte bewerten nach
und nach alte Vorschriften, prüfen zögerlich
neue Vorschriften, und sind sich auf diesem
Gebiet immer bewusst, dass sie die Schleusen
für neue Ansprüche öffnen. Ungeachtet des Ausmaßes des Schadens, und
wenn der eigene Geistliche einen als Kind
missbraucht, ist der Schaden gewaltig, kriechen
Gerichte eher in Richtung Gerechtigkeit, als
dass sie hüpfen. Die Legislative eines Staates befindet sich
jedoch in einer anderen Situation. Sie hat die
Möglichkeit, neue Tatbestände zu schaffen, die
Verjährungsfristen für künftige Opfer
abzuschaffen und für frühere Opfer ein
Zeitfenster zu öffnen. Sie kann ausdrücklich
Fürsorgepflichten auf diesem Gebiet darstellen,
und sie kann für eine bestimmte Zeit in
zivilrechtlichem Rahmen die Verjährung
aussetzen, so dass Opfer, deren verdienstvolle
Ansprüche durch skandalös kurze
Verjährungsfristen ausgeschlossen wurden, ihr
Recht vor Gericht durchsetzen können. Im Jahre 2005 hat zum Beispiel Kalifornien
lobenswerterweise ein
"Verjährungszeitfenster" für
frühere Opfer geöffnet - eine kurze Zeit, in
der früher sonst verjährte Klagen eingereicht
werden können. Über tausend solcher Opfer
haben sich gemeldet. In ähnlicher Weise hat Bürger eines jeden Bundesstaates, denen ihre
Kinder am Herzen liegen, müssen ihre
Abgeordneten wissen lassen, dass diese Reformen
ganz oben auf der Tagesordnung der Legislative
stehen müssen. Unbeschränkte Haftung: Eine realisierbare
Möglichkeit, religiöse Einrichtungen wirklich
verantwortlich zu machen Die Legislative in jedem Bundesstaat muss
sich Gedanken machen, wenn wir Gesetze haben
sollen, die (Religiöse oder weltliche)
Einrichtungen wirkungsvoll daran hindern,
sexuellen Kindesmissbrauch zuzulassen. Ein
Hauptübel in den Missbrauchsfällen durch
Geistliche ist die Bereitschaft religiöser
Einrichtungen gewesen, Missbrauch durch ihre
Geistlichen zu vertuschen, um den Ruf der
Institution zu wahren. Um dieser Bereitschaft
entgegenzuwirken, ist eine starke Medizin nötig.
In abgeschlossenen, heimlichtuerischen,
hierarchischen Einrichtungen finden solche
Verschwörungen des Schweigens leichten
Nähboden. Es ist wert, für jede Institution, die
sexuellen Kindesmissbrauch durch einen
Angestellten vertuscht, wenn dieser
Angestellte auch nur ein weiteres Kind
missbraucht, eine unbeschränkte Haftung in
Betracht zu ziehen - das heißt eine Haftung
selbst bei Fehlen von Beweisen oder Schuld. Das
Rechtssystem muss sich auf Nulltoleranz
gegenüber Personen einrichten, die die
Bedingungen für einen solchen Missbrauch
bewerkstelligen. Wenn Institutionen von Missbrauch erfahren
und nicht handeln, sollte kein weiterer Beweis
als dies nötig sein, um sie wegen weiteren
Missbrauchs durch denselben Täter haftbar zu
machen. Sie hat dann fahrlässig gehandelt. Für
das, was dann kommt, sollte sie juristisch zur
Rechenschaft gezogen werden, denn sie hat durch
ihre Vertuschung bereits Beihilfe geleistet.
In einer lobenswerten und bewegenden
Entwicklung haben Überlebende von Missbrauch
durch Geistliche eine politische Bewegung ins
Leben gerufen, um für Personen besseren
rechtlichen Schutz zu finden, die als Kinder
sexuell missbraucht werden. Die Gesetze, die sie
befürwortet haben, sind nicht beschränkt auf
Opfer von Missbrauch durch Geistliche. Sie haben
vielmehr die Führung im Sinne aller Opfer
sexuellen Kindesmissbrauchs übernommen. Diese
Opfer sind ganz einfach willens, darauf
hinzuwirken, dass Kinder künftig nicht mehr
Opfer solchen Missbrauchs werden, der ihr Leben
auf immer gekennzeichnet hat. Typischerweise sind die Barrieren für diese
Reformen traurig genug die religiösen
Institutionen selbst. In Kalifornien hat die
katholische Kirche behauptet, das Fenster, das
allen Kindesmissbrauchsopfer offen stand, sei
eine verfassungswidrige Form religiöser
Verfolgung. Inzwischen bringt die Katholische Konferenz
in anderen Bundesstaaten die Behauptung auf den
Markt, die Verjährungsfristen sollten nie
rückwirkend geändert werden, denn das sei
einfach "unfair" gegenüber den
Beklagten. Was beide Seiten allerdings wissen,
ist, dass dass es kaum eine Härte für eine
Institution darstellt, wegen Missbrauchs durch
ihre Angestellten verklagt zu werden, weil die
Akten selbst die Geschichte erzählen und ein
Bild sowohl von Entdeckung als auch vom Prozess
zeichnen. Und es ist kaum unfair, eine
Institution haftbar zu machen, wenn dort schon
alle Beweise stehen.
Jede Legislative eines Bundesstaates steht
nun vor einer eindeutigen Wahl: Entweder schafft
sie die Verjährungsfristen ab, schafft ein
"Zeitfenster" und/oder führt neue
zivilrechtliche Delikte ein, oder sie belässt
es bei der alten Methode, die das Elend, das der
Sexualtäter bereits angerichtet hat, noch
verschlimmert. Hier geht es nicht um einen
Gegensatz zwischen Opfern und Kirchen. Hier geht
es um die Entscheidung zwischen Gerechtigkeit
und juristischer Fahrlässigkeit. Justitia ist glücklicherweise blind. Sie hat
zwei Schalen an ihrer Waage. Auf der einen Seite
befindet sich das angehäufte Leid aller Opfer -
die Nervenzusammenbrüche, die Scheidungen, der
Drogenmissbrauch, die Suizide. Auf der anderen
Seite sind die Angeklagten, die jetzt vielleicht
gezwungen werden, die Verantwortung dafür zu
übernehmen, dass sie wissentlich Pädophile in
Situationen setzten, wo sie Zugang zu Kindern
haben. Sie muss nicht die Identität der Parteien
kennen, um zu wissen, welches die Seite der
Engel ist. Was
meinen Sie? Ihre
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