Meine Gedanken
Wachtturm-Politik: Was muss sich ändern?
31. Januar 2002, 14:40
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1.
Die Sache muss zuerst bei der Polizei angezeigt werden
Was sagt
der Wachtturm? Man beachte einen
1997er Wachtturm über das
Berichten von Unrecht:
*** w97
15. 8. 26 Warum sollte man Unrecht
berichten? ***
Unter
Jehovas Volk ist man zu einer Zurechtweisung allerdings anders eingestellt.
Gottesfürchtige Männer und Frauen haben
tiefe Wertschätzung für die Vorkehrungen, die Jehova getroffen hat, um
denjenigen in der Christenversammlung zu helfen, die einen
Fehltritt begangen haben. Sie betrachten solche Zucht als Ausdruck seiner
liebenden Güte (Hebräer 12:6-11).
Was ist die Vorkehrung? Zur Polizei zu gehen, wenn ein
Verbrechen verübt wurde?
Auch heute
kann es vorkommen, dass Diener Jehovas —
selbst solche, die viele Jahre treu gedient haben — eine schwere Missetat
begehen. In dem Bewusstsein, dass die Ältesten helfen können, ergreifen die
meisten die Initiative und bitten sie um Hilfe (Jakobus
5:13-16). Doch es kann auch vorkommen, dass ein Missetäter seine Sünde zu
vertuschen sucht wie König David. Was sollten wir tun, wenn wir Kenntnis von
einer schweren Missetat in der Versammlung haben?
Wessen Verantwortung ist es?
Wenn Älteste von einer schweren
Missetat erfahren, sprechen sie den Betreffenden an, um ihm die nötige Hilfe zu
leisten und ihn zurechtzubringen. Es gehört zu den Pflichten der Ältesten,
solche Personen in der Versammlung zu richten. Da sie über den geistigen
Zustand der Versammlung wachen, helfen sie demjenigen, der im Begriff steht,
einen unklugen oder verkehrten Schritt zu tun, und ermahnen ihn (1. Korinther 5:12, 13; 2. Timotheus 4:2; 1. Petrus 5:1,
2).
Trifft das
also nur auf Verleumdung oder moralische Verbrechen zu, die Erwachsene begehen,
die das biblische Gesetz brechen? Man beachte die Bibelstelle, die benutzt
wird, um Unrecht zu definieren.
Wie verhält
es sich jedoch, wenn jemand, der kein Ältester ist, von der schweren Missetat
eines anderen Christen erfährt? Entsprechende Richtlinien sind in dem Gesetz zu
finden, das Jehova der Nation Israel gab. Darin
wurde erklärt, dass jemand, der Zeuge von abtrünnigem Handeln, von
Aufwiegelung, Mord oder gewissen anderen Verbrechen wurde,
verpflichtet war, es zu berichten und das zu bezeugen, was er wusste. In 3. Mose
5:1 heißt es: „Falls nun eine Seele sündigt, indem sie eine öffentliche
Verfluchung gehört hat, und der Betreffende ist Zeuge, oder er hat es gesehen
oder hat es erfahren, dann soll er sich, wenn er es nicht berichtet, für sein
Vergehen verantworten.“ (Vergleiche 5. Mose 13:6-8; Esther 6:2; Sprüche 29:24.)
Christen stehen heute zwar nicht unter dem mosaischen
Gesetz, aber sie können sich von den
diesem Gesetz zugrunde liegenden Grundsätzen leiten lassen
(Psalm 19:7, 8). Was sollten wir also tun, wenn wir von der schweren Missetat eines Mitchristen
erfahren?
Wo erlaubt man uns hier, die
Polizei zu rufen? Kein Wort darüber. Zu wem sollten wir dann gehen?
Zunächst muss wirklich
berechtigter Grund zu der Annahme bestehen, dass eine schwere Missetat begangen
wurde. „Werde nicht ohne Gründe Zeuge gegen deinen Mitmenschen“, sagte ein
weiser Mann. „Dann würdest du töricht reden mit deinen Lippen“ (Sprüche 24:28).
Vielleicht entschließen wir uns, direkt zu den Ältesten zu gehen. Das wäre nicht verkehrt. Normalerweise ist es jedoch liebevoller, zuerst die betreffende Person anzusprechen. Vielleicht haben wir uns getäuscht. Es könnte allerdings auch sein, dass sich die Ältesten bereits mit der Angelegenheit befassen. Unterhalten wir uns mit der Person in ruhigem Ton über die Sache. Sollte weiterhin Grund zu der Annahme bestehen, dass ein schweres Unrecht begangen wurde, werden wir den Betreffenden ermuntern, bei den Ältesten Hilfe zu suchen, und ihm erklären, warum es weise ist, das zu tun. Wir sollten jedoch mit niemand anders über die Angelegenheit sprechen, denn das wäre Geschwätz.
Sollte sich die Person innerhalb einer angemessenen
Frist nicht bei den Ältesten gemeldet haben, müssten wir zu ihnen gehen. Ein
oder zwei Älteste werden dann mit dem Beschuldigten über die Angelegenheit
sprechen. Die Ältesten sollten ‘suchen und
nachforschen und sich gründlich erkundigen’, um festzustellen, ob Unrecht
begangen wurde. Wenn ja, werden sie den Fall entsprechend den biblischen
Richtlinien behandeln (5. Mose 13:12-14).
Wer untersucht das Verbrechen
zuerst? DIE ÄLTESTEN! Es wird immer noch nichts davon gesagt, dass man zur
Polizei gehen soll. Und was, wenn es nur einen Augenzeugen gibt? Dann bei der
Polizei Anzeige erstatten?
Um eine Missetat nachzuweisen,
deren jemand beschuldigt wird, müssen mindestens zwei Zeugen vorhanden sein
(Johannes 8:17; Hebräer 10:28). Falls die
Person die Beschuldigung zurückweist und nur unser Zeugnis vorliegt, muss die
Angelegenheit Jehova überlassen werden (1. Timotheus 5:19, 24,
25). Das geschieht in dem Bewusstsein, dass vor Jehova alle Dinge „bloßgelegt“
sind und dass, wenn der Betreffende schuldig ist, seine Sünden ihn schließlich
„einholen“ werden (Hebräer 4:13; 4. Mose 32:23).
Das ist also die Grundlage dafür, dass von einer Anzeige bei
der Polizei abgeraten wird. Man wird eindeutig belehrt, man müsse die Sache
Jehova überlassen. Das heißt: Man unternimmt nichts. Darf man andere Eltern,
deren Kinder in Gefahr sind, warnen?
Angenommen,
die Person weist die Beschuldigung zurück und wir sind der einzige
Belastungszeuge. Müssten wir nun mit einer Gegenklage wegen Verleumdung
rechnen? Nicht wenn wir mit keinem
Uneingeweihten über die Angelegenheit gesprochen haben. Es ist
nicht verleumderisch, diejenigen, die die Befugnis und die Verantwortung haben,
zu beaufsichtigen und Dinge richtig zu stellen, über etwas zu unterrichten, was
die Versammlung betrifft. Das ist sogar im Einklang mit unserem Wunsch, stets
das zu tun, was richtig und loyal ist. (Vergleiche Lukas 1:74, 75.)
Wer also Geschwätz verbreitet
und anderen erzählt, dass sein Kind belästigt wurde, könnte wegen Verleumdung
angeklagt und aus der Versammlung ausgeschlossen werden. Was ist der Grund
dafür?
Die
Heiligkeit der Versammlung bewahren
Missetaten sollten unter anderem deshalb berichtet
werden, weil es dazu beiträgt, die Reinheit der Versammlung zu bewahren. Jehova
ist ein reiner Gott, ein heiliger Gott. Er verlangt von allen, die ihm dienen,
geistig und sittlich rein zu sein. Sein inspiriertes Wort enthält die mahnenden
Worte: „Formt euch als gehorsame Kinder nicht mehr nach den Begierden, die ihr
früher in eurer Unwissenheit hattet, sondern in Übereinstimmung mit dem
Heiligen, der euch berufen hat, werdet auch ihr selbst heilig in eurem ganzen
Wandel, weil geschrieben steht: ‚Ihr sollt heilig sein, weil ich heilig bin‘ “
(1. Petrus 1:14-16). Personen, die unreine Handlungen oder Unrecht begehen,
können eine ganze Versammlung beflecken oder der Gunst Jehovas berauben, wenn
nichts unternommen wird, die Betreffenden zurechtzuweisen oder aus der
Versammlung zu entfernen. (Vergleiche Josua, Kapitel 7.)
Die
Versammlung wäscht ihre schmutzige Wäsche selbst und lässt Außenstehende
uninformiert. Das ist die Grundlage dafür, wie die Versammlung wirkt. Es steht
den Zeugen Jehovas NICHT frei, zur Polizei zu gehen. Es wird von ihnen
gefordert, den Anweisungen der Ältesten zu GEHORCHEN. Wenn sie das nicht tun,
werden sie ausgeschlossen. Die Wachtturm-Politik fordert von einem Opfer von
Kindesmissbrauch, dass es ZUERST ZU DEN ÄLTESTEN geht. Und das ist der Irrtum
der Wachtturm-Politik.
2.
Ein Pädophiler sollte nie ein Dienstamt in der Versammlung innehaben.
Der Wachtturm vom 1.Januar 1997 schien zu
zeigen, dass dies eine Vorschrift bei den Zeugen Jehovas ist, doch innerhalb
von nur drei kurzen Monaten wurde ein Brief an die Ältestenschaften verschickt
(mit weiterem Inhalt), in dem diese Vorschrift wieder geändert wurde. In dem
Brief von 1997 hieß es:
„Möglicherweise dienten
oder dienen Personen, die sich des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht haben,
als Älteste, Dienstamtgehilfen, als allgemeine oder als Sonderpioniere. Andere
mögen sich vor ihrer Taufe des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht haben. Die Ältestenschaften sollten keine Personen befragen.“
Diese Erklärung erlaubte
Pädophilen, weiterhin zu dienen. Das wurde weiter erhärtet im Brief vom 1. Juni
2001 an die Ältestenschaften in England, wo es heißt:
„Es gibt von
der obigen Anweisung eine Ausnahme: Die Ältesten haben an das Zweigbüro
geschrieben und alle Einzelheiten über einen früheren Kinderschänder
mitgeteilt, der gegenwärtig als Ältester oder als Dienstamtgehilfe dient. Wenn
das Zweigbüro entschieden hat, das jemand in eine Vertrauensstellung ernannt
werden oder weiterhin in einer solchen Stellung dienen kann, weil die Sünde vor
vielen Jahren verübt wurde und er seither ein vorbildliches Leben führt, dann
sollte in einem solchen Fall sein Name nicht auf der Liste erscheinen. Es ist
auch nicht nötig, Informationen über die frühere Sünde des Bruders
weiterzugeben, wenn er in eine andere Versammlung zieht, außer das Zweigbüro
hat andere Anweisungen erteilt.“
Nach Anweisung dieser Wachtturm-Politik kann ein Kinderschänder also ein
Dienstamt erhalten. Die seither verstrichene Zeit sollte bei dem Pädophilen ein
Faktor sein.
3.
Kinderschänder sollten nie am Haus-zu-Haus-Dienst teilnehmen dürfen.
Ist das Wachtturm-Politik? Man beachte bitte den Wachtturm vom 1. Januar 1997, wo
ursprünglich die Vorgehensweise bei Kinderschändern begründet wurde. Was muss
ein Kinderschänder, der gerade aus dem Gefängnis entlassen wurde, tun, um seine
Reue zu zeigen?
*** w97 1. 1. 28-9 Verabscheuen
wir das Böse ***
Je nach Rechtslage in dem Land, in dem der Missbraucher lebt, kann es durchaus
sein, dass er eine Gefängnisstrafe oder andere vom Staat verhängte Strafen
verbüßen muss ... Wenn er reumütig zu sein
scheint, wird man ihn ermuntern, geistig Fortschritte zu machen, sich am
Predigtdienst zu beteiligen ...
Die Wachtturm-Politik fordert von einem
gerade freigelassenen Kinderschänder, dass er Besuche an den Wohnungstüren der
ahnungslosen Öffentlichkeit macht. DAS IST DIE WACHTTURM-POLITIK!
Das zeigt
ohne Zweifel, dass etwas an der Sache entsetzlich falsch ist. Diese „Politik“
stellt eine Gefahr für Kinder in der Organisation dar wie auch für diejenigen,
die im Haus-zu-Haus-Dienst angetroffen werden. Wenn die leitende Körperschaft
wirklich ein „treuer Sklave“ sein will, dann sollte sie SOFRT aufstehen, diesen
Fehler zu berichtigen und die Kinder schützen.
Silentlambs