Religionsgemeinschaft
beschwört Rechte in Missbrauchsfall
von
unserem Redakteur Steven G. Vegh © Copyright http://www.portland.com/copy.htm
1998 Guy
Gannett Communications
Die Zeugen Jehovas berufen sich in einem Prozess, in dem der
Kirche für den sexuellen Missbrauch durch ein Mitglied die
Schuld gegeben wird, zu ihrer Verteidigung auf ihr
verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit.
Bryan Rees, der den Prozess im Bezirksgericht von Cumberland
anstrengte, sucht Schadensersatz in nicht genannter Höhe für
den Missbrauch, den er seiner Aussage nach zwischen 1989 und
1992 erlitt. Als Täter wird Larry Baker genannt.
In dem Prozess wird auch die Religionsgemeinschaft genannt,
förmlich die Watchtower Bible and Tract Society of New York
Inc., dann Alan Ayers, der Stiefvater von Rees und Führer
in der Kirche, und Patrick LaBreck und Robert Wells, nach
Rees ebenfalls Führer in der Versammlung.
Rees behauptet, Führer der Kirche in Augusta, die er als
Teenager besuchte, hätten gewusst, dass Baker schon früher
ein Kind belästigt habe, hätten die Kirchenmitglieder aber
nicht gewarnt oder Baker ausgeschlossen. Dadurch sei Rees
dem Missbrauch ausgesetzt worden, so die Klageschrift. Rees
ist heute 23 Jahre alt und lebt in Portland.
Der Erste
Verfassungszusatz hat mehrere Schutzbestimmungen, und einer
davon hindert den Kongress daran, die freie Religionsausübung
zu verhindern.
Die Art und Weise, wie die Wachtturm-Gesellschaft ihre Führer
wählt und Kirchenmitglieder bestraft, ist Teil ihrer
Religionsausübung, sagt Bruce Mallonee, der Anwalt von
Wells, LaBreck und der Gesellschaft.
„Wenn man von ihnen fordern kann, vor Gericht zu gehen und
ihre Handlungsweise zu verteidigen … dann dürfen sie ihre
Entscheidungen nicht auf das gründen, was ihnen ihre Gebete
und die Bibel sagen, sondern darauf, was sie meinen, das
eine Jury von ihnen fordern würde“, sagte Mallonee.
Mallonee hat
an das Gericht den Antrag gestellt, den Fall abzuweisen.
Eine Entscheidung über diesen Antrag wird für den Sommer
erwartet.
Der Anwalt von Rees sagt, Kirchen und Kirchenführer sollten
für die Fehler der Führer verantwortlich gemacht werden.
„Es ist widerlich zu denken, ihr Interesse an der
Herrschaft über die eigenen Leute stehe höher als unser
eigenes Interesse und das des Staates, sicherzustellen, dass
es keine (Missbrauchsfälle) gibt“, sagte Michael J.
Waxman.
Baker war, so die Klageschrift, der Türnachbar von Rees in
Jefferson im Lincoln County und ein Mitglied der Versammlung
der Zeugen Jehovas, zu der die Familie von Rees gehörte.
Weiter heißt es in der Klageschrift, dass Ayers, Wells und
LaBreck Älteste in der Versammlung waren und in einem
Gremium der Kirche dienten, das Baker vor 1989 dafür
bestraft hatte, dass dieser einen Jungen sexuell belästigt
hatte. Das Gremium verbot Baker, Kontakt zu Kindern in der
Versammlung zu haben, und degradierte ihn aus seiner
Position als Ältester.
In der
Klageschrift heißt es, man habe der Versammlung nichts über
Bakers Taten erzählt und damit Rees dem Missbrauch
ausgesetzt.
Baker, so Rees, begann, ihn ab 1989 zu missbrauchen. Dies
ging so weiter bis 1992. Die Klageschrift besagt, Baker habe
in dieser Zeit seinen Führungsposten als Ältester
wiedererlangt.
Rees berichtete später einem Sozialberater, dass er
missbraucht worden war, und der Fall wurde bei der Polizei
angezeigt. Baker wurde 1993 des ungesetzlichen sexuellen
Kontakts und des Missbrauchs eines Minderjährigen für
schuldig befunden.
Dokumente an das Gericht von M. Michaela Murphy im Interesse
von Baker bestreiten den Hauptteil der Beschuldigungen von
Rees. Murphy war am Montag zu keinem Kommentar bereit.
Gemäß Waxman gingen die Zeugen Jehovas ihrer
Verantwortung, Kinder zu schützen, aus dem Weg, als die Ältesten
die Strafmaßnahme gegen Baker vertraulich hielten.
Doch Mallonee sagt, wenn der Fall vor Gericht käme,
versetze das „das Gericht in die Lage, einer
Religionsgemeinschaft vorzuschreiben, wie sie ihre
Angelegenheiten zu regeln habe.“
Rechtsanwälte sind unterschiedlicher Meinung darüber, ob
Kirchen sich in Fällen wie diesem auf den Ersten
Verfassungszusatz berufen können.
„Zu sagen,
der Fall solle abgewiesen werden ... weil es sich um eine
Kirche handle und diese aufgrund des Ersten
Verfassungszusatzes nicht der Zivilgesetzbarkeit unterliege,
scheint ein kreatives Argument zu sein“, sagte Cabanne
Howard, der an der University of Maine School of Law lehrt.
Doch David
Gregory, der zur selben Fakultät der Lehranstalt gehört,
sagte, der Fall falle wahrscheinlich unter den Grundsatz,
dass sich Gerichte in Glaubensdingen nicht einzumischen hätten,
indem sie Kirchen nicht dem gewöhnlichen Haftungsrecht
unterstellen.
Anwalt der Zeugen Jehovas vom Wachtturm-Zweigbüro in
Patterson, NY, schreibt eine Widerlegung:
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LESERBRIEF
Veröffentlicht am Samstag, den 23. Mai 1998, Seite: 8A ©1998
Guy Gannett Communications
Kirche hat keine Kontrolle über ihre Mitglieder
Ich führe normalerweise keine Prozesse außerhalb des
Gerichtssaales, aber als Anwalt, der die Interessen der
Zeugen Jehovas vertritt, muss ich auf die falschen
Anschuldigungen antworten, ein Ältester hätte sich des
sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht, wie es aus Mr. Veghs
Artikel vom 12. Mai hervorgeht.
Jehovas Zeugen glauben, dass sie die Verantwortung vor Gott
haben, die Kinder in der Versammlung zu schützen.
Die Wachtturm-Gesellschaft hat ihre offizielle Haltung im Wachtturm
vom 1. Januar 1997 zum Ausdruck gebracht: „Zum
Schutz unserer Kinder gilt: Ein Mann, von dem bekannt ist,
dass er ein Kind sexuell missbraucht hat, eignet sich nicht,
eine verantwortungsvolle Stellung in der Versammlung zu
bekleiden.“
Der Täter hatte
zu keiner Zeit ein Amt in der Kirche inne – nicht vor
seiner Tat, nicht während seiner Tat, noch nach seiner Tat.
Der Artikel vom 12. Mai irrt, wenn es dort heißt, er
“habe seinen Führungsposten als Ältester
wiedererlangt”. Er war der Türnachbar des Klägers und
ein Mitgläubiger.
Der Kläger versucht, die Kirche für Handlungen
verantwortlich zu machen, die in privatem Rahmen, zwischen
Nachbarn, stattfanden. Die persönlichen Handlungen der
Kirchenmitglieder liegen jedoch eindeutig außerhalb der
Kontrolle durch die Kirche.
Der Anwalt
des Klägers versucht, der Kirche die Unantastbarkeit und
die völlige Vertraulichkeit von Bekenntnissen zu nehmen und
ihr die Verantwortung für Fehler ihrer Mitglieder
aufzuerlegen.
Wenn alle Fakten vorgetragen wurden, und zwar vor Gericht
und nicht vor der öffentlichen Meinung, dann wird klar
sein, dass die Wachtturm-Gesellschaft und die Kirchenältesten
alles ihnen Mögliche getan haben, um den Kläger zu schützen.
Paul
D. Polidoro
Patterson, N.Y.