Einige wenige werden sich erinnern,
dass die Wachtturm-Politik sich änderte, wenn die Umstände den Interessen der
leitenden Körperschaft dienten, jemanden loszuwerden. Als Beispiel wurde
unter anderem Peter Gregerson angeboten. Peter war ein Freund von Ray
Franz. 1980 schrieb Peter einen Brief an die Gesellschaft, in dem er sagte, er
wolle keine weitere Verbindung mehr zur Organisation haben. Damals führte
ein Brief von jemandem, der die
Gemeinschaft verließ, ohne ein Unrecht begangen zu haben, nicht zu einer Ächtung
der Person, sondern sie ging einfach weg. Als Gregerson ging, schuf die
leitende Körperschaft ein neues Regelwerk, in dem es hieß, dass alle, die die
Gemeinschaft verlassen hätten, jetzt behandelt würden, als sei ihnen die
Gemeinschaft entzogen worden. Das stand 1981 im Wachtturm. Ein paar
Monate später fand man Ray Franz bei einem Essen mit Gregerson, auch die Frauen
waren dabei. Wiederum gab es keine Vorschrift, die das als ein Vergehen
bezeichnete, das zum Gemeinschaftsentzug führen würde. Doch kurz darauf
wurde ein neuer Artikel über diese „neue“ Politik der leitenden Körperschaft
geschrieben. Das bedeutet: Jeder, der mit jemandem isst, dem die
Gemeinschaft entzogen wurde oder der die Gemeinschaft verlassen hat, stünde
selbst in der Gefahr, ausgeschlossen zu werden. Das Ergebnis? Ray Franz wurde
nicht wegen Abtrünnigkeit ausgeschlossen, sondern wegen des „neuen Lichts“
der leitenden Körperschaft, dass ein Essen ein Verbrechen gegen Gott wäre,
wenn daran Ausgeschlossene beteiligt seien. Merkwürdig, aber keine der beiden
Frauen wurde ausgeschlossen. Vielleicht fand diese Politik damals nur auf Männer
Anwendung.
Diese Politik wurde dann geändert,
als 1991 das neue „Herde“-Buch herauskam. In einer Nebenbemerkung auf Seite
104 wurde bei einem Ältestentreffen zum Kreiskongress vom 15. April 1997 diese
Änderung angeboten. Dort wurden wir gebeten, hinzuzufügen, dass eine Mutter
oder ein Vater mit einem Sohn oder einer Tochter essen könnten, wenn nichts
Geistiges besprochen würde. Wenn die Mutter oder der Vater das tun
wollten, würden sie einfach im selben Zusammenhang angesehen wie ein schlechtes
Vorbild, und sie könnten keine Vorbildfunktionen in der Versammlung erfüllen
wie Älteste, Dienstamtgehilfen oder Pioniere zu sein. Die besondere
Anweisung im „Herde“-Buch in der Nebenbemerkung lautete: „Einem engen
Verwandten eines Ausgeschlossenen würde normalerweise nicht die Gemeinschaft
entzogen, wenn er mit diesem Umgang hat, es sei denn, er pflegt mit ihm geistige
Gemeinschaft ...“
Ich frage mich, wie Dick Moreland,
der Vorsitzende des Rechtskomitees im Falle Ray Franz, zu entscheiden in der
Lage war, dass Franz und Gregerson geistige Gemeinschaft hatten, ihre Frauen
aber nicht? Oder wenn entschieden wurde, dass zu der Zeit, als die Entscheidung
getroffen wurde, keine geistige Gemeinschaft zwischen ihnen war, würde dann
unter der neuen Änderung der Gemeinschaftsentzug gegen Ray Franz rückgängig
gemacht werden? Oder könnte die leitende Körperschaft beschlossen haben,
ihm „um jeden Preis die Gemeinschaft zu entziehen“? Hat Bruder Moreland wie
ein geistig gesinnter Mann gehandelt und aufgrund der vorliegenden Tatsachen
entschieden, oder hat er nur schnell gemäß der „neuen“ Politik der
leitenden Körperschaft gehandelt? Anscheinend hat er das getan, was man ihm
sagte, denn kurz danach wurde er zum Bezirksaufseher ernannt, und das ist er bis
heute. Damals war er einfach ein Dampf machender Ältester, für die
Gesellschaft die Kastanien aus dem Feuer holte. Anscheinend belohnt die leitende
Körperschaft Personen gut, die Ehre und Aufrichtigkeit außer Acht lassen und
ihren Befehlen gehorchen.
Nun gehe man fünf Jahre weiter. Mit
den neuesten Erklärungen in der Beilage des Königreichsdienstes vom
August 2002 ist diese Politik wieder geändert worden. Nach der
„neuen“ Änderung heißt es, dass man ausgeschlossen werden kann, wenn man
der Mutter oder dem Vater auch nur Guten Tag sagt. Diese neue Politik
scheint die härteste gegenüber Ausgeschlossenen und Familienmitgliedern, die
Zeugen Jehovas bleiben möchten, zu sein. Nimmt die leitende Körperschaft
weitere Änderungen vor, wenn es darum geht, wie man sich um rechtliche
Angelegenheiten kümmert? Liegt es ihr sehr am Herzen, diesen Schritt nur
als letzten Ausweg zu gehen? Bei der Eile der neueren Rechtsfälle gegen
Personen, die die Stimme erhoben haben, um Kinder zu schützen, scheint das
nicht der Fall zu sein. Ich gebe ein paar Beispiele.
Nach der alten Verhandlungsordnung muss dass Rechtskomitee entweder mündlich, oder wenn die Umstände es erfordern, schriftlich über Zeit und Ort einer Verhandlung informieren. Wenn der Beschuldigte sich weigert, zu kommen, und wenn entsprechende Beweise vorliegen, wie ein Geständnis oder zwei oder drei Augenzeugen, kann die Verhandlung in Abwesenheit des Beklagten geführt werden. Wenn der Angeklagte bereit ist, zu kommen, wird das Rechtskomitee alles versuchen, für den Beschuldigten passende Vorkehrungen zu treffen, so dass er teilnehmen kann. Der Zweck ist: Dem Beschuldigten soll jede Gelegenheit gegeben werden, sich zu verteidigen, wenn er unschuldig ist, damit die Gerechtigkeit siegt.
Das war für viele Jahre die gültige,
grundlegende Verfahrensvorschrift. Doch nun ist eine „neue“ Politik
aufgekommen, ohne Zweifel auf Anweisung der leitenden Körperschaft. Und
die geht so: Das Rechtskomitee fordert eine Zeit für die Verhandlung, und wenn
das Rechtskomitee zu dieser Zeit nicht erscheinen will, dann muss es den
Beschuldigten nicht informieren. Wenn der Beschuldigte bereit ist, zu
kommen, und schriftlich um einen passenderen Zeitpunkt bittet, ignoriert das
Rechtskomitee seine Bitte und hält eine geheime Verhandlung ab, um dem
Beschuldigten die Gemeinschaft zu entziehen, ohne ihn von dem Treffen zu
informieren. In Kürze wird sicher ein Wachtturm-Artikel über dieses
„neue Licht“ nach Lust und Laune der leitenden Körperschaft zu erwarten
sein.
Die zweite Verfahrensvorschrift
bezieht sich auf Berufungskomitees. Nach alter Verhandlungsordnung muss der
Beschuldigte kennzeichnenderweise schriftlich den Vorsitzenden des ursprünglichen
Komitees darüber informieren, aus welchen Gründen er Berufung einlegen will.
Der Vorsitzende informiert den Kreisaufseher, der dann ein Berufungskomitee
aufstellt, das den Beschuldigten über Zeit und Ort der Berufungsverhandlung in
Kenntnis setzt. Da der Beschuldigte schriftlich Berufung einlegen muss,
wurde der Zeitplan für die Berufungsverhandlung, wenn die Umstände es
erforderten, oft schriftlich mitgeteilt, so dass es bezüglich der
Berufungsverhandlung keine Zweifel oder Missverständnisse gab. Die
dahinter stehende Absicht war, dem Beschuldigten das Gefühl zu geben, dass sein
Fall sorgfältig erwogen werde, um zu entscheiden, ob er vor dem ersten Komitee
eine faire Verhandlung hatte. Beide Komitees kommen mit dem Beschuldigten
zusammen, um zu entscheiden, ob bei dem Urteil ein Fehler gemacht wurde und/oder
ob das ursprüngliche Komitee für die Festsetzung der Anschuldigung eine
Grundlage hatte.
Die „neue“ Verfahrensordnung
schreibt vor, dass ein Versuch unternommen wird, den Beschuldigten mündlich zu
informieren. Wenn ihm die Nachricht nicht zugeht, bestätigt das
Berufungskomitee schnell die erste Entscheidung und gibt sie am ersten folgenden
Donnerstag bekannt, ohne den Beschuldigten über die endgültigen Entscheidung
zu informieren. Dem Beschuldigten bleibt nur zu fragen, was geschehen ist, bis
er von einem Freund oder Verwandten informiert wird, der zufällig herausfindet,
was geschehen ist.
Bei Barbara Anderson war es so, dass
sie „innerhalb von zwei Tagen“ davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass an
einem Sonntag eine Berufungsverhandlung stattfinden sollte. Sie bat um eine
Verschiebung auf das folgende Wochenende, da sie zu dem geforderten Wochenende
nicht in der Stadt sein würde. Das Berufungskomitee führte in einem örtlichen
Motel eine geheime Verhandlung durch, von der Barbara nichts wusste und die
weniger als eine Stunde dauerte. Der Vorsitzende des Berufungskomitees rief
am nächsten Tag Barbaras Anwalt an und informierte ihn, dass die Entscheidung
des ursprünglichen Komitees beibehalten würde. Der Anwalt legte sofort
in einem Brief Einspruch und Protest gegen die Entscheidung ein. Am folgenden
Donnerstag wurde, ohne Barbara dies vorher zu sagen, bekannt gegeben, dass man
ihr die Gemeinschaft entzogen hatte. Sie erhielt keine Antwort und keine
Berufung, und es bestand auch nicht einmal ein Hauch des Versuches, dass man zu
einer fairen und unparteiischen Entscheidung kommen wollte.
Zurück zu heute. Diesen Morgen
nahm Dan McMullen, ein Ältester der Versammlung in Princeton, Kentucky,
Verbindung mit mir auf. Ich war überrascht, ihn am Telefon zu haben, weil
ich in meinem Berufungsschreiben noch einmal ausdrücklich gefordert hatte, dass
alle Mitteilungen über meinen Anwalt laufen sollten. Als er mir sagte, er
sei der Vorsitzende des Berufungskomitees, bat ich ihn sofort, doch bitte den
Anweisungen in meinem Brief zu folgen und meinem Anwalt die Zeit für die
Verhandlung mitzuteilen. Dann legte ich den Hörer auf. Man hat mir weder Tag
noch Stunde für die Verhandlung mitgeteilt. Am Ende des Tages rief ich
meinen Anwalt an, und er hatte keine Nachricht über die Berufungsverhandlung
erhalten. So scheint das Berufungskomitee den gleichen Austragungsmodus wie
bei Barbara Anderson zu wählen: Sie werden eine weitere geheime Verhandlung
durchführen, die erste Entscheidung absegnen und an diesem Donnerstag bekannt
geben, was dabei herausgekommen ist. Hört sich das für euch wie ein
fairer und unparteiischer Prozess an?
Ich habe vor, bei der Zusammenkunft
am Donnerstag anwesend zu sein. Wenn mich jemand begleiten möchte: Seine
Unterstützung wird mir willkommen sein. Welche Absicht verfolge ich damit? Ich
möchte sie wissen lassen, dass die Entscheidung eine Farce ist und dass sie
sich schämen sollten, Menschen, die Kinder schützen, in dieser Weise zu
behandeln. Ich habe vor, in der ersten Reihe zu sitzen, und wehe, sie
machen die Ankündigung. Die Frage ist, wird die Menschenfurcht, die sie
daran gehindert hat, sich mir bis jetzt zu stellen, sie wieder übermannen? Oder
werden sie bereit sein, die Haltung der leitenden Körperschaft öffentlich zu
machen, die das „Schlagen“ der Brüder und Schwestern orchestriert, indem
sie diejenigen ausschließt, die wegen des Missbrauchs die Stimme erheben?
Kommt mit mir zur Zusammenkunft am
Donnerstagabend, und wir werden zusammen die Antwort finden.
Donnerstag, 19:30 Ortszeit. Wegen der Einzelheiten ruft mich an:
270-527-5350.