Erklärung zum Marsch von Silentlambs
27. September 2002
Wir achten die Redefreiheit einer
Person. Tatsächlich leben wir als Zeugen Jehovas jeden Tag
nach diesem Grundsatz. Unsere Politik der Behandlung von
Kindesmissbrauch ist fortschrittlich und stark und schützt
die Versammlung.
Wenn
gegen ein Mitglied der Versammlung die Beschuldigung des
Kindesmissbrauchs erhoben wird, werden die Ältesten sofort
tätig, um die Sicherheit des Opfers und anderer Kinder
sicherzustellen. Sie unternehmen auch jede Anstrengung, sich
an das Gesetz zu halten. Das schließt die Befolgung von
Gesetzen ein, nach denen eine Anzeige des Vorfalles bei den
zuständigen Behörden Pflicht ist. Das wird selbst dann
getan, wenn ein Kind die einzige Person ist, der das
Fehlverhalten berichtet, oder wenn die Ältesten eine
Missbrauchsbeschuldigung vertraulich erhielten.
Doch wir wissen, dass einige, die hier
heute marschieren, Missbrauchsopfer gewesen sind, und ihre
herzerschütternden Geschichten machen uns tief traurig. Wir
betrachten Kindesmissbrauch als widerliche, abnormale und
verbrecherische Praktik an. Die Versammlung ist tätig, um
Opfern von Kindesmissbrauch geistige und praktische Unterstützung
zu geben, und sie konzentriert sich auf ihr Wohl.
Zum Beispiel erinnerte Erwachet! vom 8. Oktober 1993 daran, dass einige Rechtsexperten den Rat gäben, so schnell wie möglich den Missbrauch bei den Behörden anzuzeigen. In einigen Ländern fordere dass Gesetz das auch. Und das Dokument „Jehovas Zeugen und der Schutz der Kinder“, das auf der autorisierten Website stand und auch an Ermittler verteilt wurde, erklärt: „Das Gesetz mag von den Ältesten fordern, selbst nicht bewiesene oder unbegründete Beschuldigungen den Behörden zu melden. Wenn das so ist, erwarten wir von den Ältesten, dass sie sich daran halten. Überdies mag das Opfer die Sache bei den Behörden anzeigen wollen, und es hat das absolute Recht dazu.“
Anfang dieses Jahres war unter anderen
Einzelheiten in einem Brief an alle Versammlungen der Zeugen
Jehovas in den Vereinigten Staaten dieser Abschnitt: „Wir
weisen Älteste schon seit langem an, mutmaßlichen
Kindesmissbrauch bei den Behörden anzuzeigen, wo das Gesetz
dies fordert, selbst wenn es nur einen Zeugen gibt. (Römer
13:1) In jedem Fall wissen die Ältesten, wenn das Opfer
Anzeige erstatten will, dann ist es sein absolutes Recht,
das zu tun. - Galater 6:5.“
Jehovas
Zeugen glauben also, dass es das absolute Recht des Opfers,
seiner Familie oder anderer Betroffener ist, die Sache den
Behörden zu melden. Die Versammlung bestraft niemanden, der
mutmaßlichen Kindesmissbrauch bei den Behörden anzeigt.
Unsere Politik schreibt allerdings nicht alle Einzelheiten
einer Meldung vor. Es gibt zu viele Variablen, um etwas über
den Gehorsam gegenüber dem weltlichen Gesetz hinaus zu
verlangen.