Associated
Press State & Local Wire
Montag,
24. Juni 2002
Der State Supreme Court lehnte es am Montag ab, das
Urteil an einem Mann aus Hollis wegen Kinderschändung zu
verwerfen.
Gregory Blackstock wurde Anfang letzten Jahres wegen
sexuellen Angriffs auf ein junges Mädchen im Jahre 1999
verurteilt, als er als Heimwerker für den Onkel des Mädchens
arbeitete und während der Woche mit ihrer Tante und dem
Onkel in East Kingston lebte.
Er wurde auch in einem separaten Fall verurteilt,
weil er zwei Kusinen des Mädchens, Zwillinge, sexuell belästigt
hatte. Er hatte sich mit der Familie angefreundet, als er
die Kirche der Zeugen Jehovas in East Kingston besuchte.
Blackstock legte gegen das erste Urteil Berufung ein.
Er argumentierte, die Staatsanwaltschaft habe nicht
bewiesen, dass er die Genitalien des 9-Jährigen Mädchens
berührt habe. Das Mädchen sagte aus, er habe die Hand in
ihre Hose gesteckt und sie zwischen ihren Beinen berührt,
in einer Gegend, die die Staatsanwaltschaft als
„Intimgegend“ bezeichnete.
Er sagte auch, der Richter habe falsch entschieden,
dass die Tante des Mädchens, wenn er sie fragen dürfte, ob
sie verärgert war über ihn, sagen könnte, warum: weil er
den Kirchenältesten gestanden hatte, dass er auch ihre Töchter
sexuell belästigt habe.
Blackstone wollte, dass die Zeugenaussage der Tante
sich darauf beschränkte, zu sagen, dass sie wegen einer
Angelegenheit, die ihre Familie betraf, verärgert über ihn
sei, so dass die Jury nicht erfahren würde, dass er
beschuldigt wurde, auch andere junge Mädchen sexuell belästigt
zu haben.
Die Tante war im ersten Prozess eine Schlüsselzeugin,
weil Blackstock ihr erzählte, er habe ihre Nichte berührt,
auch wenn er behauptete, das sei unbeabsichtigt geschehen.
Das Gericht entschied am Montag, die Jury könne vernünftigerweise
zu dem Schluss kommen, wenn das Mädchen aussage, er habe
ihre Intimgegend zwischen den Beinen berührt, dann seien
das eben die Genitalien gewesen.
Der Beigeordnete Richter James Duggan sagte auch, die
Entscheidung des Richters im Prozess bezüglich der Aussage
der Tante sei fair.
„Zuzulassen, dass der Angeklagte die Tatsache
entlocken könnte, die Tante sei gegen den Angeklagten
aufgrund nicht bezeichneter ‚negativer Gefühle’
voreingenommen, könnte einen falschen oder irreführenden
Eindruck über die Gründe für die Voreingenommenheit der
Tante vermitteln“, schrieb Duggan in dem mit 4:0 Stimmen
gefällten Urteil.
Blackstock sitzt für diesen Fall 10 Jahre im Gefängnis,
dazu kommen noch weitere 10 bis 20 Jahre wegen dreier Fälle
von sexuellem Übergriff gegen die Zwillingsmädchen. Er
wurde verurteilt, die Zwillinge belästigt zu haben, obwohl
ein Richter entschied, seine Gespräche mit den Ältesten
seien vertraulich und die Ältesten könnten nicht zu einer
Zeugenaussage gezwungen werden.
In einem nicht damit in Verbindung stehenden Fall
wird er angeklagt, zwischen 1989 und 1996 ein Mädchen aus
Hollis sexuell angegriffen zu haben.