Wie lange ist es her, dass die Wachtturm-Gesellschaft weiß, wie man mit Kindesmissbrauch richtig umgeht? Bis heute herrschte der Gedanke, als 1992 Untersuchungen wegen des Missbrauchs vorgenommen wurden, war die leitende Körperschaft bereits informiert und weigerte sich, angemessene Anweisungen im Interesse des Schutzes der Kinder zu erlassen. Mit der kürzlichen Entdeckung eines Briefes an alle Ältestenschaften in Kanada aus dem Jahre 1988 scheint das nicht mehr der Fall zu sein. Der Brief, der von der Rechtsabteilung der Wachtturm-Gesellschaft autorisiert wurde, zeigt, dass die Zentrale genau wusste, wie mit Missbrauch in der Versammlung angemessen umzugehen sei. Lest diesen Brief und fragt euch, wie viele Kinder vergewaltigt wurden, weil diese Politik nicht in den USA in Kraft gesetzt wurde. Was ist die Schuld der leitenden Körperschaft? Schwäche oder Bosheit? Ignoranz oder Bösartigkeit?
WATCH TOWER
BIBLE AND TRACT SOCIETY OF CANADA
Box/C,P, 4100, Halton Hill: (Georgetown), Ontario, Canada L7G 04
Telephone: (418) 873-4100
LB:LSB 29. Juli 1988
AN ALLE ÄLTESTENSCHAFTEN IN KANADA VERTRAULICH
Liebe Brüder,
Diese
Situationen sind selten, und wir sind froh, dass die meisten
von euch dem Problem nie begegnen werden. Doch weil wir
erkennen, dass ihr in eurer Rolle als geistige Hirten auch
damit bekannt werden könntet, möchten wir euch auf die
rechtliche Verantwortung hinweisen, die heute Dienern
obliegt, die von solchem Missbrauch erfahren.
Provinzgesetze in allen Provinzen Kanadas fordern,
dass Kindesmissbrauch Jugendwohlfahrtsbeamten gemeldet wird,
so dass sofort Schritte unternommen werden können, um die
Kinder zu schützen. Jehovas
Zeugen unterstützen sicher das Ziel, Kinder zu schützen.
Wann
anzeigen?
Es besteht die Pflicht zur Anzeige, wenn jemand vernünftige
und wahrscheinliche Gründe hat, zu glauben, es gebe
Missbrauch oder es bestehe das erhebliche Risiko eines
Missbrauchs und die Eltern haben das Kind nicht geschützt.
Die Anzeige soll bei den örtlichen Jugendschutzbehörden
erfolgen. Sexualtäter sind notorische Wiederholungstäter.
Daher sollte eine sorgfältige Untersuchung vorgenommen
werden, um sicherzustellen, dass andere Kinder nicht durch
dieselbe Person gefährdet sind.
Die
meisten Provinzen sagen: „Jeder“. Es gibt keine
Gesetzesvorkehrung eines Kirchenprivilegs. Allgemein kann
niemand verklagt werden, der in gutem Glauben Anzeige
erstattet. Ein Diener kann diese Verpflichtung nicht
ignorieren. Er würde sich sonst der Strafverfolgung, einer
Geldstrafe oder Gefängnis aussetzen.
AN
ALLE ÄLTESTENSCHAFTEN IN KANADA
29.
Juli 1988, Seite 2.
Hat
ein Diener eine Alternative?
Ja. Ein
Diener könnte dafür sorgen, dass jemand anderer Anzeige
erstattet.
Zum Beispiel könnten Familienmitglieder ermuntert
werden, den Missbrauch mit dem Hausarzt zu besprechen. Er
kann für die Therapie durch einen geeigneten Seelenfachmann
sorgen. Dann könnten die Familie oder der Arzt die Sache
anzeigen. Der Missbraucher könnte sich anzeigen, und er wäre
gut beraten, dies zu tun. Das würde dazu führen, dass dem
Missbraucher geholfen wird, und Beamte sind immer mitfühlender
mit einem Missbraucher, der Hilfe sucht.
Älteste müssen sich jedoch dessen bewusst sein,
dass sie eine Verpflichtung haben, wenn sie einmal Kenntnis
erlangt haben. Sie können nicht einfach darauf hoffen, dass
schon jemand anderer Anzeige erstattet. Sie müssen die
Sache schnell durchziehen und sicher sein, dass das getan
wird. Ist einmal Anzeige erstattet, entweder durch sie oder
jemand anderen, haben sie sich ihrer Verpflichtung
entledigt.
Gibt
es sonst noch etwas zu bedenken?
Ja. Wenn der Täter
in derselben Wohnung wie das Kind lebt, ist es für ihn am
besten, wenn er, auch nur zeitweise, die Wohnung verlässt.
Sonst werden die Jungendbehörden die Kinder wahrscheinlich
beiden Eltern wegnehmen. Die Behörden könnten zu dem
Schluss kommen, auch der nicht missbrauchende Elternteil
habe das Kind nicht genügend geschützt. Solch eine
Entscheidung liegt natürlich bei der Familie, aber ie
Vorteile sind offensichtlich.
Gilt
in jeder Provinz dasselbe Gesetz?
Sollte
man Unterlagen aufbewahren?
Es ist wichtig, dass ihr sorgfältig alles, was
geschehen ist, dokumentiert, darunter Namen, Daten und
Zeiten, und es bei den vertraulichen Unterlagen der
Versammlung in einem versiegelten Umschlag aufbewahrt.
AN
ALLE ÄLTESTENSCHAFTEN IN KANADA
29.
Juli 1988, Seite 3.
Checkliste
Die folgende Checkliste gibt euch eine kurze Zusammenfassung der Schritte, die ihr bei der Behandlung dieses Problems unternehmen sollt:
1.
Lest Seite I
dieses Briefes unter der Überschrift „Wann
anzeigen“ und stellt fest, ob es sexuellen
Missbrauch gab, der angezeigt werden muss.
2.
Ratet den
Eltern, sofort Schritte zu unternehmen, das missbrauchte
Kind zu schützen, d.h. dass der Missbraucher nicht in
derselben Wohnung wie das Opfer bleiben darf und jeder
Zugang zwischen Missbraucher und Kind streng überwacht
wird.
3.
Empfehlt, dass
die Familie das Opfer sofort zu einem Arzt bringt. Empfehlt,
dass der Missbraucher oder die Familie die Hilfe eines
Arztes oder Psychologen sucht. Der Arzt hat die Pflicht, die
Sache anzuzeigen.
4.
Beschäftigt
euch sofort damit, dass die Familie und/oder Arzt,
Psychologe usw. sicherstellen, dass der Missbrauch angezeigt
wurde.
Wir haben Wertschätzung für eure Arbeit, diese Dinge zu handhaben. Die Brüder und Schwestern ziehen Nutzen aus eurem Dienst – die Versammlung wird rein erhalten und Irrenden wird Hilfe geleistet. Wir beten darum, dass Jehova euch in eurem treuen Dienst weiterhin stützen und segnen möge. In christlicher Verbundenheit und mit den besten Wünschen.
Eure Brüder,Watch Tower B & T Society
of CANADA