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Anzeigepflicht Es erscheint einige falsche Vorstellungen zu geben, wenn es um eine Anzeige von Kindesmissbrauch geht. Manche haben Erklärungen, die ich abgegeben habe, aus aus dem Zusammenhang gerissen, um den Anschein zu erwecken, es gebe einen Widerspruch darin, wie Silentlambs die Frage einer Anzeige von Kindesmissbrauch betrachtet. Ob dies ein Versuch aus Unkenntnis ist oder, absichtlich gemacht wurde, ist erst noch zu sehen. Der Punkt ist, dass in allen fünfzig Bundesstaaten die PFLICHT besteht, Kindesmissbrauch anzuzeigen. Was bedeutet OBLIGATORISCH (VERPFLICHTEND)? Webster's definiert es als: "Gefordert von oder durch Auftrag oder Befehl: obligatorisch." Jetzt bleibt die Frage: Ist es in allen fünfzig Staaten OBLIGATORISCH, dass Geistliche Kindesmissbrauch anzeigen? Die Antwort ist Nein. Nur sechzehn Staaten fordern obligatorisch eine Anzeige von Kindesmissbrauch durch Geistliche. Also, wenn ich Kommentare abgebe, die sich auf eine nicht OBLIGATORISCHE Anzeige beziehen, beziehe ich mich auf das Staatsgesetz, das ermöglicht, dass der Klerus Kindesmissbrauch nicht anzeigt. Die nächste Frage, die sich ergeben würde, ist es für Eltern
OBLIGATORISCH, Kindesmissbrauch anzuzeigen. Die Antwort ist JA!
Jeder Staat hat bestimmte Gesetze und Strafen, die vor Ort definiert
werden, wenn Eltern Kindesmissbrauch nicht anzeigen. Diese Strafen
können können von einer Anklage wegen eines Vergehens bis zu Geld-
oder Gefängnisstrafen gehen und bis zum Verlust des Sorgerechts
aufgrund von Nachlässigkeit. Es bleibt also der Punkt: der Brief an alle Ältestenschaften vom 15.2.2002 stimmt nicht mit den Bundesrichtlinien bezüglich einer OBLIGATORISCHEN Anzeige bei Kindesmissbrauch überein. Der Brief an alle Ältestenschaften erklärt, dass eine Anzeige nur eine Wahlmöglichkeit darstelle: "Wenn ihr gefragt werdet, macht klar, dass es eine Entscheidung des einzelnen ist, ob er die Sache den Behörden anzeigt, und dass es keine Sanktionen durch die Versammlung für die Entscheidung gibt, wie immer sie auch ausfällt. Das heißt, kein Ältester wird jemanden kritisieren, der eine solche Beschuldigung den Behörden meldet." Das heißt, wenn ELTERN keine Anzeige erstatten wollen, werden sie nicht den Behörden gemeldet und bleiben so gute Beispiele innerhalb der Versammlung. Dies ist eine Verletzung der Gesetze, nach denen eine Anzeige in allen 50 Staaten OBLIGATORISCH ist, und es ist auch eine Verletzung der Zeugenlehre, die die von allen Zeugen Jehovas fordert, sich den "obrigkeitlichen Gewalten" in allen Rechtsangelegenheiten zu unterwerfen, es sei denn, das menschliche Gesetz widerspricht dem Gesetz Gottes. In diesem Fall sieht die Wachtturm-Gesellschaft über die Missachtung der OBLIGATORISCHEN Anzeige bei Kindesmissbrauch hinweg und überlässt ihnen die persönliche Entscheidung. An alle, die mit vermuteter Sorge um "schüchterne" Opfer Haarspalterei bis zum n-ten Grad betreiben möchten: Ihr seid einfach völlig im Unrecht, das GESETZ sagt etwas anderes. Unten gebe ich einen Link und Kommentare von einer Webseite an, die alle Einzelheiten des Themas nennt. Ich ermutige alle, die weitere Fragen haben, sich über das Thema kundig zu machen. Diese Webseite ist über ein Jahr bei Silentlambs veröffentlicht worden, sowie auch viele weitere Quellen auf der Seite "Beistand". All jenen, die breite pauschale Bemerkungen über dieses Thema machen möchten, wäre besser gedient, sie würden erst lesen, bevor sie etwas sagen, dann würden sie besser begreifen, warum die Wachtturm-Politik erheblich unzulänglich ist und sich ändern muss, um Kinder zu schützen. Silentlambs Fakten zur Anzeigepflicht · Alle 50 Staaten haben in irgendeiner Weise ein Gesetz über die Anzeigepflicht bei Missbrauch und Vernachlässigung erlassen, um für Gelder unter dem Child Abuse Prevention and Treatment Act (CAPTA) (Fassung von Januar 1996), 42 U.S.C. 5101, et seq. in Frage zu kommen. Das Gesetz wurde ursprünglich 1974 erlassen, ist mehrmals verbessert worden - erst kürzlich und wieder in Kraft gesetzt am 3. Oktober 1996 durch die Child Abuse Prevention and Treatment and Adoption Act Amendments von 1996 (P.L. 104-235). CAPTAs Geschichte der Gesetzgebung. · CAPTA verpflichtet zu "Mindestdefinitionen" für Kindesmissbrauch und sexuellen Missbrauch. Kindesmissbrauch oder -vernachlässigung ist jede Handlung oder Unterlassung einer Handlung: ● die zu einer drohenden Gefahr schwerwiegender Verletzung, Tod, schweren körperlichem oder seelischen Schadens, sexuellen Missbrauchs oder Ausbeutung führt, ● an einem Kind (gewöhnlich jemand unter 18 Jahren, in einem Fall, bei dem es nicht um sexuellen Missbrauch geht, auch jüngeren Alters), ● durch Eltern oder einen Sorgeberechtigten, der für das Kindeswohl verantwortlich ist. Sexueller Missbrauch wird definiert als: ● Beschäftigung, Benutzung, Überredung, Verführung oder Zwang eines Kindes, sich an jeder sexuellen Handlung oder einer Nachahmung dieses Verhaltens zum Zweck einer sichtbaren Abbildung solchen Verhaltens zu beteiligen oder anderen dabei Hilfestellung zu leisten; oder ● Vergewaltigung, und in Fällen mit Sorgeberechtigten oder innerhalb der Familie Vergewaltigung nach dem Gesetz, Belästigung, Prostitutionoder eine andere Form sexueller Ausbeutung von Kindern oder Inzest mit Kindern. Link zu einer detaillierten Diskussion, was Missbrauch und Nachlässigkeit darstellen.
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Viele Bundesstaaten haben ihre Gesetze nach dem Vorbild des Model Child Protection Act
verfasst. ● Das Kinderbüro der Bundessozialbehörde hat eine "Wie macht man"-Webseite veröffentlicht, einschließlich Hotlinenummern für alle 50 Bundesstaaten. Wie man mutmaßlichen Missbrauch und Vernachlässigung anzeigt. ● Alle Staaten fordern von bestimmten Berufsgruppen und Einrichtungen, dass sie mutmaßlichen Kindesmissbrauch anzeigen, darunter Gesundheitsvertreter und Einrichtungen aller Art, Psychiatrieeinrichtungen aller Art, Lehrer und anderes Schulpersonal, Sozialarbeiter, Tagespflegeeinrichtungen und Mitarbeiter der Justizbehörden. Viele Staaten fordern eine Anzeige von Filmentwicklungsanstalten. ● Eine Anzahl von Staaten hat weiter gefasste Bestimmungen, nach denen "jeder" Anzeige erstatten muss.
● Das Ausmaß des Wissens, das eine Anzeigepflicht begründet, variiert. Einige Bestimmungen fordern eine Anzeige allein schon bei einer "vernünftiger Ursache zu glauben" oder einem "vernünftigen Verdacht". Andere Bestimmungen fordern vom Anzeigesteller, "zu wissen oder den Verdacht zu haben", was ein höherer Grad an Wissen ist. ● Das Versäumnis, mutmaßlichen Kindesmissbrauch anzuzeigen, kann zu strafrechtlichen Folgen führen, obwohl es sich um ein Vergehen handelt, das typischerweise mit einer Geldstrafe geahndet wird. ● Das Versäumnis, Anzeige zu erstatten, kann zu zivilrechtlicher Haftung führen.
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Immunität. CAPTA fordert von den
Bundesstaaten, Gesetze in Kraft zu setzen, die eine Immunität vor
Strafverfolgung nach einer Anzeige wegen Missbrauchs oder
Vernachlässigung fordert. In den meisten Staaten steht jemand, der
in "gutem Glauben" mutmaßlichen
Kindesmissbrauch anzeigt, unter absoluter Immunität vor
strafrechtlicher und
zivilrechtlicher Haftbarkeit. Aus diesem Grund werden die meisten
Anwälte von im Gesundheitsbereich Tätigen
ihren Mandanten den Rat geben, "dass es theoretisch
weitaus besser ist, eine Zivilklage wegen Anzeige von mutmaßlichem
Missbrauch abzuwehren, als vor der trostlosen Alternative zu stehen,
zivilrechtlich verklagt zu werden ..., falls ein Kind wegen des
Versäumnisses, mutmaßlichen Kindesmissbrauch anzuzeigen, verletzt
oder getötet wird. ● Vertraulichkeit und Privilegien. Einige Bestimmungen sehen ausdrücklich vor, dass alle Privilegien bezüglich der Vertraulichkeit aufgehoben sind. Einige Staaten machen eine Ausnahme für Geistliche, die Informationen im Kontext der heiligen Kommunikation oder einer Beichte erhalten. Die Befreiung Klerus/Bereuender wird streng definiert und trifft nicht zu, wenn ein Geistlicher in einer anderen Rolle fungiert, z.B. als Heilpraktiker. Dies wirft die Frage auf, ob pastorale Berater in privater Ausübung das Privileg beanspruchen können. ● Anwälte. Einem Anwalt ist durch ethische Beschränkungen verboten, Anzeige zu erstatten, wenn die Information von einem Übeltäter oder einer anderen verantwortlichen Partei, die straf- oder zivilrechtlicher Haftung unterliegt, durch ein Gespräch zwischen Anwalt und Mandant erhalten wurde. Außerdem kann keine Bestimmung das Anwalts-/Mandantenprivileg im Kontext der Verteidigung einer wegen eines Verbrechens angeklagten Person aufheben, weil solch ein Verbot das verfassungsmäßige Recht des Angeklagten auf Rechtsberatung verletzen würde. Wenn Anwälte jedoch Kinder oder Erwachsene in anderen Einrichten vertreten, gibt es konkurrierende Überlegungen, und es kann sein, dass eine Anzeige obligatorisch oder erlaubt ist. Handlungsstandards der amerikanischen Anwaltsvereinigung bei Kindesmissbrauch und -vernachlässigung. ● Alle Bundesstaaten fordern, dass die Anzeige bei irgendeiner Justiz- oder Kinderschutzbehörde erstattet wird. Es einem Elternteil oder Verwandten zu berichten genügt nicht den Pflichten des Anzeigestellers nach den Bestimmungen. ● Die Bundesstaaten haben nun ähnliche Bestimmungen, die einen Missbrauch durch Älteste anzeigepflichtig machen. | ||