
http://www.hebdos.net/lsc/edition482007/articles.asp?article_id=191640
Simonin
wird seine Strafe in der Gemeinde absitzen
Sylvain Daignault
Im Dezember 2006 wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen
angeklagt – Taten, die zwischen 1985 und 1992 stattfanden –
wurde Marcel Simonin, 67 Jahre alt,
zur Zeit der Verbrechen ehemals Ältester der Zeugen Jehovas in Châteauguay,
ist zu neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er wird die Strafe in
der Gemeinde absitzen.
Simonin erhielt sein Urteil vergangenen Mittwoch im Gerichtshaus von Châteauguay.
Zu Anfang der Übergriffe war das Opfer -- ein kleines Mädchen – erst 11
Jahre alt.
Die Mutter des jungen Opfers traf die Person – er war damals
Ältester, das heißt Unterweiser in Kirchenversammlungen – im
Königreichssaal der Zeugen Jehovas in Châteauguay. Er lehrte
Lebensgrundsätze und gab den Mitgliedern der Versammlung geistlichen Rat.
Nachdem er das Vertrauen dieser Frau und ihrer Tochter erlangt hatte,
kam es zu mehrfachen sexuellen Kontakten mit der Heranwachsenden. Die
Taten gingen von unsittlichen Berührungen bis zum eigentlichen
Geschlechtsverkehr.
Acht Jahre lang fanden die Übergriffe an verschiedenen Orten statt;
besonders im Haus des Beklagten, in seinem Auto, im Haus des jungen
Mädchens und im Königreichssaal der Zeugen Jehovas in Châteauguay.
IIn ihrem Urteil bemerkte Richterin Linda Despots - von der Criminal and Penal Chamber
of Court -, das Mädchen habe mit 16 oder 17 eine Beschwerde geführt, später aber
die Anschuldigung zurückgezogen, "da sie sich von dem Ältesten, mit dem
sie sich traf, und der Drohung mit einem Gemeinschaftsentzug unter Druck
gesetzt fühlte".
Es war ein anderer Ältester aus der Gegend von Québec, wohin die Mutter
und die Klägerin gezogen waren, der sie überzeugte, an die Ältesten der
früheren Versammlung bezüglich ihrer Erfahrungen mit dem Angeklagten
einen Brief zu schreiben.
Nach Erhalt des Briefes telefonierte Simonin mit dem Opfer, um sich für
die Taten zu entschuldigen, nachdem er die Beschuldigungen zugegeben
hatte. Angeblich hat ihm die Klägerin vergeben.
Doch als das junge Mädchen im Jahr 2003 den Beschuldigten bei einem
Kongress der Zeugen Jehovas im Olympiastadion in Montréal wiedersah,
riss seine Anwesenheit wieder alle Wunden auf, so dass sie das
Schuldgefühl noch einmal erlebte, das sie hatte, als sie durch den
Missbrauch zum Opfer wurde. Das junge Mädchen hatte dann einige
schwierige Jahre, während derer sie dreimal einen Suizidversuch
unternahm und sich in psychologische Behandlung begab.
Im Jahr 2005 beschloss das junge Mädchen, um die Therapie fortzusetzen und sich
frei zu machen, wieder Klage gegen ihren Schänder einzureichen.
Da nach Meinung des Gerichts die Glaubwürdigkeit des Beklagten –
der die Verbrechen weiterhin bestreitet – aus mehreren Gründen
beeinträchtigt sei, befand das Gericht Marcel Simonin aufgrund des
Artikels 246.1(1)a), 271(1)a) et 153(1)a) Strafgesetzbuch für schuldig.
Vor 1996 musste jemand, der einer Straftat schuldig war und zu weniger
als 2 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, die Strafe im Gefängnis
absitzen. Heute kann jemand mit einer Strafe unter zwei Jahren die
Strafe in der Gemeinde abdienen, wenn das Gericht einen Verbleib im
Gefängnis für unangemessen hält.
Le Soleil [d.h. die Reporterin] versuchte vergangenen Donnerstag vergeblich, den
Königreichssaal der Zeugen Jehovas von Châteauguay zu erreichen, um eine
Antwort zu erhalten. Offiziell sagen die Zeugen Jehovas, sie seien gegen
Pädophilie.
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